Zwangsversteigerungen im Landkreis Aurich
Im Landkreis Aurich sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Aurich
- Einfamilienhaus20. Oktober 2026Einfamilienhaus in Südbrookmerland26624 SüdbrookmerlandAmtsgericht Aurich200.000 €
- Fehnhaus mit Wohnteil und Scheune20. Oktober 2026Fehnhaus mit Wohnteil und Scheune in Großefehn26629 GroßefehnAmtsgericht Aurich140.000 €
- Einfamilienhaus26. Oktober 2026Einfamilienhaus in Krummhörn26736 KrummhörnAmtsgericht Emden43.000 €
- Einfamilienhaus3. November 2026Einfamilienhaus in Norden26506 NordenAmtsgericht Norden215.000 €
- Einfamilienhaus3. November 2026Einfamilienhaus in Upgant-Schott26529 Upgant-SchottAmtsgericht Norden204.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Aurich
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Aurich?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Aurich 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Aurich?
Der nächste Termin ist am 20. Oktober 2026 um 13:00: Einfamilienhaus in Südbrookmerland, Amtsgericht Aurich.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Aurich zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei 3 Amtsgerichten: Aurich, Emden, Norden. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Aurich?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 200.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.